Garantiebedingungen

COSWHEEL – Garantiebedingungen

Freiwillige Herstellergarantie für COSWHEEL E-Bikes und Komponenten

1. Umfang der Herstellergarantie

COSWHEEL gewährt auf die nachfolgend aufgeführten E-Bikes und Komponenten eine freiwillige Herstellergarantie. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten, die Verbraucher gegenüber dem Verkäufer haben.

Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, die bei normaler Nutzung des Produkts innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums auftreten.

Die Garantie gilt ab dem Datum, an dem das Produkt dem Erstkäufer zugestellt wurde, sofern in diesen Garantiebedingungen für einzelne Komponenten keine abweichende Regelung getroffen wird.

2. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Diese Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln nicht ein.

Verbraucher haben unabhängig von dieser Garantie die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer. Bei einem Kauf von Neuware durch Verbraucher beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich. Verbraucher können frei entscheiden, ob sie ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer oder die Rechte aus dieser Herstellergarantie gegenüber dem Garantiegeber geltend machen möchten.

Die gesetzlichen Rechte bleiben auch dann bestehen, wenn diese Garantie nicht greift oder der Garantiezeitraum bereits abgelaufen ist.

3. Garantiezeiträume der einzelnen Komponenten

Die folgenden Garantiezeiträume gelten ab dem Zustelldatum des Produkts an den Erstkäufer:

Komponente Garantiezeitraum
Rahmen 1 Jahr
Federgabel 1 Jahr
Klappbarer Lenker 6 Monate
Vorbau 1 Jahr
Pedale 3 Monate
Bremsbeläge 3 Monate
Elektrischer Gasgriff 3 Monate
Schlüssel 6 Monate
Vorderlicht 3 Monate
Bremszüge 3 Monate
Ladeanschluss 6 Monate
USB-Ladeanschluss 6 Monate
Rahmenabdeckung 3 Monate
LCD-Display 1 Jahr
Controller 1 Jahr
Akku 1 Jahr
Felgen 6 Monate
Reifen 3 Monate
Sattel 3 Monate
Klappverschluss 1 Jahr
Ladegerät 1 Jahr
Motor 1 Jahr
Bremssättel 3 Monate
Bremsscheiben 3 Monate
Stützräder 3 Monate

Für Komponenten, die in dieser Tabelle nicht gesondert aufgeführt sind, gilt eine Garantiezeit von einem Jahr, sofern sie zum ursprünglichen Lieferumfang des E-Bikes gehören und nicht ausdrücklich als Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien ausgeschlossen sind.

Bei Komponenten mit einem ausdrücklich genannten kürzeren Garantiezeitraum gilt der jeweils in der Tabelle angegebene Zeitraum.

4. Leistungen im Garantiefall

Wird ein von dieser Garantie erfasster Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums festgestellt und von COSWHEEL als Garantiefall anerkannt, wird COSWHEEL nach eigener Wahl:

  • das betroffene Teil reparieren,

  • das betroffene Teil durch ein gleichwertiges oder funktional entsprechendes Ersatzteil ersetzen oder

  • eine andere angemessene Lösung anbieten.

Ein Austausch kann auch durch ein technisch gleichwertiges Ersatzteil erfolgen. Sofern ein bestimmtes Ersatzteil nicht mehr verfügbar ist, kann COSWHEEL eine funktional gleichwertige Alternative bereitstellen.

Durch eine Reparatur oder einen Austausch beginnt für das gesamte Produkt kein neuer Garantiezeitraum. Für reparierte oder ersetzte Komponenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer:

  1. einen Kaufnachweis vorlegen, aus dem das Kaufdatum und das gekaufte Produkt hervorgehen;

  2. das betroffene Produkt oder die betroffene Komponente eindeutig identifizieren können;

  3. den festgestellten Fehler beschreiben und nach Möglichkeit durch Fotos oder Videos dokumentieren;

  4. COSWHEEL ausreichend Gelegenheit zur Prüfung des gemeldeten Problems geben.

Die Garantie gilt für den Erstkäufer, der das Produkt über einen autorisierten COSWHEEL-Vertriebskanal erworben hat. Sie ist nicht auf weitere Käufer übertragbar.

COSWHEEL kann zusätzliche Informationen oder geeignete Nachweise anfordern, soweit diese zur Prüfung des Garantieanspruchs erforderlich und für den Verbraucher zumutbar sind.

6. Ablauf einer Garantieanfrage

Bitte kontaktieren Sie zunächst unseren Kundenservice unter:

E-Mail: service.de@coswheel.com

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht möglichst folgende Informationen an:

  • Bestellnummer oder Kaufnachweis

  • Modell und gegebenenfalls Seriennummer des E-Bikes

  • Beschreibung des Problems

  • Fotos oder Videos, auf denen der Fehler erkennbar ist

Unser Kundenservice wird den Fall prüfen und Ihnen die nächsten Schritte mitteilen.

Bitte senden Sie keine Produkte oder Komponenten ohne vorherige Abstimmung mit unserem Kundenservice zurück. COSWHEEL informiert Sie gegebenenfalls über die Rücksendeadresse und das weitere Vorgehen.

Wird ein Garantieanspruch anerkannt und ist eine Rücksendung zur Prüfung oder Reparatur erforderlich, übernimmt COSWHEEL die angemessenen Versandkosten für die vereinbarte Rücksendung und die anschließende Rücksendung des reparierten oder ersetzten Produkts. Eine Rücksendung auf eigene Initiative ohne vorherige Abstimmung kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

7. Nicht von der freiwilligen Herstellergarantie abgedeckte Fälle

Die freiwillige Herstellergarantie gilt nicht für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die nachweislich auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • normalen Verschleiß oder die gewöhnliche Alterung von Verschleißteilen;

  • unsachgemäße Verwendung, Überlastung oder Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung;

  • Unfälle, Stürze, Kollisionen oder andere äußere Einwirkungen;

  • unsachgemäße Montage, Wartung oder Lagerung;

  • eigenmächtige technische Veränderungen oder Umbauten;

  • Reparaturen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, soweit diese den geltend gemachten Schaden verursacht haben;

  • Verwendung ungeeigneter oder nicht freigegebener Ersatzteile oder Zubehörteile, soweit dadurch der Schaden verursacht wurde;

  • Schäden durch Feuer, Überschwemmung, extreme Witterung oder andere außergewöhnliche äußere Ereignisse;

  • Schäden, die durch mangelnde Pflege oder nicht ordnungsgemäße Wartung entstanden sind.

Die vorstehenden Ausschlüsse gelten ausschließlich im Rahmen dieser freiwilligen Herstellergarantie. Gesetzliche Mängelrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.

8. Verschleißteile und normale Abnutzung

Bestimmte Komponenten unterliegen aufgrund ihrer Funktion und Nutzung einem natürlichen Verschleiß. Dazu können insbesondere Reifen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Pedale, Sattel und weitere regelmäßig beanspruchte Teile gehören.

Normale Abnutzung, die durch gewöhnliche Nutzung entsteht, stellt für sich genommen keinen Garantiefall dar.

Ein Material- oder Verarbeitungsfehler an einem solchen Bauteil kann jedoch innerhalb des jeweils geltenden Garantiezeitraums weiterhin von dieser Garantie erfasst sein.

9. Akku und Batteriehinweise

Für den Akku gilt der in Abschnitt 3 angegebene Garantiezeitraum von einem Jahr.

Die natürliche Alterung und die nutzungsbedingte Verringerung der Akkukapazität stellen für sich genommen keinen Material- oder Verarbeitungsfehler dar.

Schäden, die beispielsweise durch unsachgemäße Lagerung, falsches Laden, mechanische Beschädigung, Überhitzung oder die Verwendung eines ungeeigneten Ladegeräts verursacht werden, sind im Rahmen dieser freiwilligen Herstellergarantie nicht abgedeckt.

Ein Anspruch aus der Garantie kann bestehen, wenn innerhalb des Garantiezeitraums ein nachweisbarer Material- oder Verarbeitungsfehler des Akkus vorliegt.

10. Haftung

Die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers bleiben unberührt.

Für Schäden haftet COSWHEEL nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.

Diese Regelungen schränken keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte ein.

11. Garantiegeber und Geltungsbereich

Diese freiwillige Herstellergarantie gilt für COSWHEEL-Produkte, die über autorisierte COSWHEEL-Vertriebskanäle an Verbraucher in Deutschland verkauft wurden.

Garantiegeber:

Shenzhen Coswheel Technology Co., Limited

Anschrift:

Zimmer 102, Nr. 14, Zone 2, Industriegebiet Fuhai, Gemeinde Fuyong, Unterbezirk Fuyong, Bezirk Bao'an, Shenzhen, Guangdong, China

Kundenservice:

service.de@coswheel.com

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das jeweils anwendbare Recht unter Wahrung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Diese Garantiebedingungen gelten für Käufe ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Für frühere Käufe gelten die zum jeweiligen Kaufzeitpunkt maßgeblichen Garantiebedingungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.